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   OLG Düsseldorf, 23.10.2008 - II-10 WF 25/08   

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https://dejure.org/2008,7417
OLG Düsseldorf, 23.10.2008 - II-10 WF 25/08 (https://dejure.org/2008,7417)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.10.2008 - II-10 WF 25/08 (https://dejure.org/2008,7417)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Oktober 2008 - II-10 WF 25/08 (https://dejure.org/2008,7417)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung eines im Fall der Kostenquotelung unstreitig gezahlten Prozesskostenvorschusses im Kostenfestsetzungsverfahren und Anrechnung desselben auf den Kostenerstattungsanspruch des Vorschussempfängers

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 638
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.05.1985 - IVb ZR 33/84

    Beitreibung eines Prozeßkostenvorschusses nach 317 Beendigung des Prozesses

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2008 - 10 WF 25/08
    Der Vorschuss wird ex-ante berechnet und erstreckt sich auf die notwendigen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, für die der Vorschussempfänger sowohl gegenüber dem Gericht als auch gegenüber seinem Prozessbevollmächtigten vorschusspflichtig ist (vgl. BGH NJW 1985, 2263, 2264 mwN; Palandt-Brudermüller, § 1360 a Rn. 16 f).
  • OLG Düsseldorf, 24.02.2005 - 10 WF 32/04

    Berücksichtigung eines gemäß § 1360a Abs. 4 BGB unstreitig gezahlten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2008 - 10 WF 25/08
    Der Senat hat im Beschluss vom 24.02.2005, II-10 WF 32/04 (RPfleger 2005, 483) mit eingehender Begründung ausgeführt, dass auch im Fall der Kostenquotelung ein gemäß § 1360a Abs. 4 BGB unstreitig gezahlter Prozesskostenvorschuss im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen ist; dieser ist auf den sich bei der Kostenausgleichung ergebenden Kostenerstattungsanspruch des Vorschussempfängers uneingeschränkt anzurechnen.
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